Nachhaltigkeit im Versicherungsgeschäft

Durch die Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" (TVO)  sind wir als Versicherungsmakler verpflichtet, Ihnen Auskunft über die Nachhaltigkeit im Sinne der ESG-Kriterien zu geben.

Diese ESG-Kriterien sagen in kurzen Worten folgendes aus:

  • Das „E“ für Environment steht z.B. für Umweltverschmutzung oder -gefährdung, Treibhausgasemissionen oder Energieeffizienzthemen (Umwelt)
  • Social („S“) beinhaltet Aspekte wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversity oder gesellschaftliches Engagement
  • Unter Governance („G“) wird eine nachhaltige Unternehmensführung verstanden. Hierzu zählen z.B. Themen wie Unternehmenswerte oder Steuerungs- und Kontrollprozesse

Wir in unserem Unternehmen versuchen Ereignisse und Bedingungen aus diesen Bereichen mit ihren negativen Auswirkungen auf Ihre bei uns abgeschlossenen Versicherungen und Altersvorsorgen zu berücksichtigen. So berücksichtigen wir bei der Auswahl unserer Versicherungsgesellschaften nd Vertragspartner, dass diese eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen.

Darüber hinaus informieren wir Sie gerne über unsere eigene Nachhaltigkeitsstrategie.

Büro

  • wir versuchen papierlos zu Arbeiten, was aber teilweise aus rechtlichen Gründen für uns nicht möglich ist
  • wir beraten auch telefonische und elektronisch
  • wir stellen Mitarbeitern auf Wunsch ein eigenes Firmenfahrrad zur Verfügung
  • wir versuchen unsere Kundenpräsente vorwiegend aus regionalem Umfeld zu beziehen und verzichten dabei auf unnötge Verpackungen
  • mobiles Arbeiten wird ermöglicht, sofern dies mit dem notwenigen Datenschutz und dem Schutz Ihrer Informationen möglich ist.

    Wir werden Sie explizit in unseren Beratungsgesprächen darauf hinweisen, wenn Vertragspartner keine eigene Nachhaltigkeitsstrategie besitzen. Zur Zeit bauen die Unternehmen ihre Strategien erst auf und diese Schritte können nicht alle auf einmal umgesetzt werden. Das müssen Sie bitte berücksichtiugen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.